{"id":3103,"date":"2015-02-27T17:46:09","date_gmt":"2015-02-27T16:46:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ac-germania.com\/?page_id=3103"},"modified":"2018-05-08T19:58:58","modified_gmt":"2018-05-08T18:58:58","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ac-germania.com\/?page_id=3103","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Athletenclub \u201eGermania\u201c Artern e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Athletenclub \u201eGermania\u201c Artern, abgek\u00fcrzt \u201eAC \u2013Germania\u201c, und hat seinen Sitz in 06556 Artern, im Kyffh\u00e4userkreis.<\/p>\n<p>2. Der Verein wurde am 16. Juni 1990 in Artern gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>3. Der Verein ist im Vereinsregister beim Kreisgericht in Artern unter dem Registerzeichen VR 440086 eingetragen.<\/p>\n<p>4. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>5. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Th\u00fcringen und in den Fachverb\u00e4nden, deren Sportarten im Verein betrieben werden und kennt deren Satzungen und Ordnungen an.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>1. Vereinszweck ist die Pflege und F\u00f6rderung des Sports. Er wird insbesondere verwirklicht durch<br \/>\n&#8211; die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen in der Sportart \u201eRingen\u201c und Freizeitsport f\u00fcr beide Geschlechter und alle Altersbereiche (Amateursport),<br \/>\n&#8211; die Durchf\u00fchrung eines regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcbungs- und Trainingsbetriebes,<br \/>\n&#8211; die Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spiel\u00fcbungen f\u00fcr den Kinderund Jugendsport,<br \/>\n&#8211; die Organisation und Durchf\u00fchrung von Sportveranstaltungen und Wettk\u00e4mpfen,<br \/>\n&#8211; den Bau und die Unterhaltung von Sportanlagen<\/p>\n<p>2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br \/>\nZwecke.<\/p>\n<p>4. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Grunds\u00e4tze<\/strong><\/p>\n<p>1. Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religi\u00f6ser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralit\u00e4t. Er bef\u00f6rdert die soziale Intergration ausl\u00e4ndischer Mitb\u00fcrger.<\/p>\n<p>2. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grunds\u00e4tzen bekennen.<\/p>\n<p>3. Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Verg\u00fctung nach Ma\u00dfgabe einer Aufwandsentsch\u00e4digung im Sinne des \u00a7 3 Nr. 26a EStG beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliederschaft<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein besteht aus:<br \/>\n&#8211; Ordentlichen Mitgliedern,<br \/>\n&#8211; f\u00f6rdernden Mitgliedern,<br \/>\n&#8211; Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begr\u00fcndung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>2. F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angeh\u00f6ren will, ohne sich in ihm sportlich zu bet\u00e4tigen. F\u00fcr die Aufnahme gelten die Regeln \u00fcber die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechen.<\/p>\n<p>3. Ehrenmitglied kann auch eine nat\u00fcrliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/p>\n<p>2. Der Austritt ist dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren. Er ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat und nur zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden<br \/>\n&#8211; bei erheblicher Verletzung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen,<br \/>\n&#8211; bei einem schweren Versto\u00df gegen die Interessen des Vereins,<br \/>\n&#8211; bei groben unsportlichem Verhaltens oder<br \/>\n&#8211; bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder au\u00dferhalb des Vereins.<\/p>\n<p>Insbesondere bei Kundgabe rechtsextremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschlie\u00dflich des Tragens beziehungsweise Zeigens rechtsextremistischer Kennzeichen und Symbole.<\/p>\n<p>3. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich m\u00fcndlich oder schriftlich zu \u00e4u\u00dfern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig; sie muss schriftlich binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>4. Ein Mitglied kann des Weiteren von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beitr\u00e4gen oder Umlagen in H\u00f6he von mehr als einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit<br \/>\nAbsendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, vier Wochen vergangen sind.<\/p>\n<p>5. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Verm\u00f6gen des Vereins. Andere Anspr\u00fcche gegen den Verein m\u00fcssen binnen drei Monaten nach Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>6. Mit der K\u00fcndigung ist in Besitz befindliches Vereinseigentum (Sportkleidung, Satzung und Ordnungen etc.) unverz\u00fcglich zur\u00fcck zu geben. Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein sind zu erf\u00fcllen; auch \u00fcber das K\u00fcndigungsdatum hinaus kann der Verein die Erf\u00fcllung eingegangener Verpflichtungen, deren Ursprung vor dem K\u00fcndigungsdatum liegen, verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Rechte, Pflichten und Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/p>\n<p>2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.<\/p>\n<p>3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen verpflichtet. Die Umlagen d\u00fcrfen h\u00f6chstens 1 x pro Jahr beschlossen werden und den doppelten Jahresbeitrag nicht \u00fcbersteigen. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft die Beitragsordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<p>&#8211; dem Vorsitzenden<br \/>\n&#8211; dem Stellvertretenden Vorsitzenden \/ Sponsoring<br \/>\n&#8211; dem Schatzmeister<br \/>\n&#8211; dem Jugendwart<br \/>\n&#8211; dem Sportwart<\/p>\n<p>2. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach Ma\u00dfgabe der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Die Mitglieder des Vorstandes haben je eine Stimme. Bei Stimmgleichheit gilt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.<br \/>\nDer Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber die Verteilung einzelner Aufgaben und kann sich bei seiner Arbeit unterst\u00fctzen lassen.<br \/>\nEr ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Zwecke Aussch\u00fcsse einzusetzen. Zur Verfolgung besonderer Zwecke kann der Vorstand geeignete Mitglieder und Mitarbeiter heranziehen und ihnen entsprechende Weisungen bzw. Vollmachten erteilen.<br \/>\nDer Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. \u00dcber seine T\u00e4tigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Verbandes nach den Bestimmungen dieser Satzung und nach Ma\u00dfgabe der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse. Er erstattet auf der Mitgliederversammlung Bericht und legt die Haushaltpl\u00e4ne vor. Alle Informationen, welche die Vorstandsmitglieder in dieser Eigenschaft erhalten, unterliegen der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht wird auf die jeweiligen Mitglieder \u00fcbertragen, welche eine besondere Aufgabe im Auftrag des Vorstandes aus\u00fcben.<\/p>\n<p>4. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder von Ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis.<\/p>\n<p>5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Beim Ausscheiden von einselnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschlussaus der Reihe der Mitglieder erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>6. W\u00e4hlbar sind nur vollj\u00e4hrige Vereinsmitglieder, die sich zu den Grunds\u00e4tzen gem\u00e4\u00df \u00a7 3 der Satzung bekennen und f\u00fcr diese innerhalb und auch au\u00dferhalb des Vereins eintreten.<\/p>\n<p>7. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt.<\/p>\n<p>2. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn \u00bc der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Vorstand beantragt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Zust\u00e4ndigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/p>\n<p>&#8211; Entgegennahme der Berichte des Vorstandes<br \/>\n&#8211; Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; Wahl des Vorstandes<br \/>\n&#8211; Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; Entlastung des Vorstandes<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung von Beitrags- und Geb\u00fchrensatzungen<br \/>\n&#8211; Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n&#8211; Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge<br \/>\n&#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Einberufung von Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand mit Schreiben an alle Mitglieder. Mitglieder, die eine eMail-Adresse beim Vorstand hinterlegt haben, erhalten die Einladung mittels elektronischer Post. Zus\u00e4tzlich erfolgt eine Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Stimmenenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der 2\/3 Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine 3\/4 Mehrheit<br \/>\nder abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>3. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangenen sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/strong><\/p>\n<p>1. Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>2. Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/strong><\/p>\n<p>Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von vier Jahren zwei Personen zur Kassenpr\u00fcfung. Diese d\u00fcrfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>2. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse des Vereines einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung der Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Protokollierung von Beschl\u00fcssen<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist unter Angaben von Ort, Zeit, Teilnehmern und der Beschlussfassung mit Abstimmungsergebnis jeweils ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem von dem Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter jeweils zu benennenden Protokollf\u00fchrers zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschlie\u00dflich das Vereinsverm\u00f6gen, das aus dem Kassenbestand, eventuellem Bankguthaben und dem Inventar besteht. Der Verein haftet Mitgliedern und Fremden nicht f\u00fcr Unf\u00e4lle oder Diebst\u00e4hle, die bei Veranstaltungen in R\u00e4umen des Vereins bzw. in den von ihm benutzten R\u00e4umen vorkommen k\u00f6nnen. F\u00fcr Ungl\u00fccksf\u00e4lle vor oder nach dem \u00dcbungsbetrieb ist weder der Verein noch der Trainer verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadtverwaltung Artern, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzigen und mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 28.08.2018 beschlossen worden und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Athletenclub \u201eGermania\u201c Artern e.V. \u00a7 1 Name, Sitz 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Athletenclub \u201eGermania\u201c Artern, abgek\u00fcrzt \u201eAC \u2013Germania\u201c, und hat seinen Sitz in 06556 Artern, im Kyffh\u00e4userkreis. 2. Der Verein wurde am 16. Juni 1990 in Artern gegr\u00fcndet. 3. Der Verein ist im Vereinsregister beim Kreisgericht \u2026 <a class=\"continue-reading-link\" href=\"https:\/\/www.ac-germania.com\/?page_id=3103\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr; <\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":19,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3103","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ac-germania.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3103","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ac-germania.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ac-germania.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ac-germania.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ac-germania.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3103"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ac-germania.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3103\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ac-germania.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/19"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ac-germania.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3103"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}